O-Ton: Nicht angeschnallt – weniger Schmerzensgeld!

Nicht angeschnallte Beifahrer kann eine Mitschuld bei Unfällen treffen. Wie hoch diese Schuld ist, entscheidet sich im Einzelfall, urteilte das Oberlandesgericht Rostock. In dem Verfahren ging es um eine 16-jährige, die bei einem tragischen Unfall so schwer verletzt wurde, dass sie seitdem an den Rollstuhl gefesselt ist.

Statt 30.000 Euro wollte sie mindestens 320.000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das OLG Rostock hat entschieden, dass der Frau ein Mitverschulden von einem Drittel anzurechnen ist. Aber man kann nicht sagen, dass die Verletzung nicht entstanden sei, wenn sie angeschnallt gewesen sei. Sondern man muss die Verletzungen betrachten, die sie erlitten hat – und davon bekommt sie ein Drittel nicht ersetzt. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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