O-Ton-Paket: Verkehrsgerichtstag in Goslar – Vorschläge und Positionen des Deutschen Anwaltvereins

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist einer der gefragten Diskutanten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. In sieben Arbeitskreisen werden sich in der Stadt im Harz ab dem 24. Januar Verkehrsexperten austauschen.

Wir bieten Ihnen hierzu die Positionen des DAV in kurzen O-Tönen.

O-Ton: Nach Alkoholfahrt keine Einziehung des Auto

Fahrten unter Alkoholeinfluss sind nach wie vor eine häufige Unfallursache mit teilweise erheblichen Folgen. Deshalb wird häufiger auch die Forderung nach härteren Sanktionen und in jüngster Zeit auch nach der Einziehung der Täterfahrzeuge laut. Ein Thema auch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein lehnt die Einziehung von Täterfahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten ab. Wir halten das bestehende Sanktionssystem für ausreichend. Es braucht keine Verschärfung. Außerdem gibt es dann Probleme, wenn nicht der Eigentümer des Fahrzeugs gefahren ist, sondern es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt hat oder der Wagen ausgeliehen war. – Länge 20 sec.

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O-Ton: Haushaltsführungsschaden – Anforderungen angleichen und gerechter gestalten

Wer nach einem Unfall einen Haushaltsführungsschaden geltend machen will, weil er nicht mehr selbst Wäsche waschen oder sich um die Kinderbetreuung kümmern kann, findet deutschlandweit unterschiedliche Regelungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert deshalb auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar die Einführung von Tabellen, um eine einheitliche Handhabung zu etablieren.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Gerichte in Deutschland haben unterschiedliche Darlegungsanforderungen, wenn Sie einen Haushaltsführungsschaden geltend machen wollen. Deswegen ist es in einigen Teilen Deutschlands einfacher, den Haushaltsführungsschaden zugesprochen zu bekommen als in anderen. Das lehnt der Deutsche Anwaltverein ab. Wir wollen, dass anhand einer Tabelle der Haushaltsführungsschaden berechnet wird, die dann bundeseinheitlich gilt. So dass überall die gleichen Beträge zugrunde gelegt werden. – Länge 25 sec.

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O-Ton: Fahreignungsgutachten – bei fehlerhaften Gutachten nachbessern

Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können Gutachten entscheidend sein – sowohl bei der Erteilung als auch im Wiedererteilungsverfahren. Bewerber dürfen dann Auto fahren, wenn sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind und nicht erheblich oder wiederholt gegen Vorschriften oder Gesetze verstoßen haben. Ein dazu von der Behörde angeordnetes Fahreignungsgutachten muss nachvollziehbar und überprüfbar sein, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Vereins:

O-Ton: Wir fordern als Deutscher Anwaltverein, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignungsgutachten, die ihr vorgelegt werden, auch überprüft. Dass sie also Gutachten kritisch würdigt und wenn ihr Fehler auffallen, dann auch eine eigene Entscheidung trifft und sich nicht nur auf ein Gutachten stützt, ohne es überprüft zu haben. – Länge 19 sec.

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O-Ton: Punktehandel – kluger Schachzug oder unkalkulierbares Risiko?

„Punkteabkauf“-Angebote im Netz sollen ermöglichen, Punkte in Flensburg und damit auch Fahrverbote gegen Geldzahlung zu umgehen. Betroffene, die auf dieses Angebot zurückgreifen, müssen damit rechnen, ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor und rät dazu, stattdessen einen Anwalt zu beauftragen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Also man soll nicht im Internet jemanden suchen, der zugibt, gefahren zu sein, obwohl man selber gefahren ist. So dass man dann nicht die Punkte bekommt, sondern der andere Fahrer oder die andere Fahrerin. Wir meinen, wenn Sie bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt werden oder bei einer Verkehrsstraftat – gehen Sie zum Anwalt. Dort sind Sie sicherer und besser aufgehoben als bei einem Punktehandel im Internet. – Länge 22 sec.

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O-Ton: Fahrerflucht – Ordnungswidrigkeiten nicht kriminalisieren

Wer vorsätzlich ein Auto demoliert, wird für das Verlassen des Tatortes nicht bestraft. Anders sieht es aus, wenn unabsichtlich ein Verkehrsunfall geschieht und man sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist beim Verkehrsgerichtstag in Goslar auf diesen Widerspruch hin. Wer eine (schlimmere oder vergleichbare) Straftat begeht, muss sich nicht selbst melden, anders als jemand der unbeabsichtigt eine Sache beschädigt.

Bettina Bachmann von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten:

O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein unterstützt hier die Position des Bundesjustizministeriums, die Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, es sei denn, es handelt sich um einen Unfall mit schwerem Personenschaden. Aber der reine Sachschaden soll nicht mehr kriminalisiert werden, sondern als reine Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Außerdem muss der Tatbestand der tätigen Reue dringend reformiert werden, damit auch der, der sich im Nachhinein stellt, einen Vorteil davon hat. – Länge 26 sec.

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O-Ton: Die Hürden für ehrliche Geschädigte senken!

So gut wie jeder Gebrauchtwagen hat kleinere oder größere Vorschäden. Diese können dem normalen Gebrauch oder einem Unfall geschuldet sein, sie müssen dem neuen Besitzer aber nicht unbedingt bekannt sein. Das kann bei einem Unfall drastische Folgen haben. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) darf der ehrliche Unfallgeschädigte aber nicht leer ausgehen, wenn er alle ihm – auch im Nachhinein – bekannten Tatsachen benennt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Bis jetzt ist es so, wenn ein Vorschaden verschwiegen wird, dann haben Sie keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger. Das halten wir für zu hart, weil es für den Geschädigten teilweise gar nicht möglich ist zu wissen – insbesondere, wenn er ein Auto als Gebrauchtwagen erwirbt – ob das Auto Vorschäden hat. Weil ihm der Verkäufer im Normalfall nicht sagt, welche Schäden das Auto hat. – Länge 20 sec.

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O-Ton: Entschädigungen bei kombinierten Reisen müssen vereinfacht werden

Mit der Zahl der Reisen steigt die Zahl der Beschwerden über die Fahrten. Bei Unpünktlichkeiten von Zug oder Flug werden oftmals auch Entschädigungen fällig. Während die Höhe der Zahlungen bei der Fahrt mit nur einem Verkehrsmittel relativ einfach ist, können bei kombinierten Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln erhebliche Unterschiede auftreten. Dies ist ein Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es kann nicht sein, dass es ein Unterschied ist, ob ich nach Frankfurt zu meinem Fernflug mit der Bahn gefahren bin oder einen Zubringerflug benutzt habe. Wenn Sie einen Zubringerflug hatten, sind die Schadenersatzregelungen ganz andere als wenn Sie mit der Bahn gefahren sind. Und das ist nicht gerechtfertigt, deshalb fordern wir eine Vereinheitlichung der Schadensersatzansprüche bei multimodalen Reisen. – Länge 24 sec.

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Download O-Ton AK7