Die Reiseabbruchsversicherung haftet bei Annullierung eines gebuchten Fluges wegen Corona nicht für die Kosten des Ersatzfluges. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Reiseversicherung deckt oft auch Kosten ab, die wegen eines Reiseabbruchs entstehen. Beispielsweise man muss früher zurück fliegen, weil Flüge gecancelt wurden oder eine Naturkatastrophe kommt. Und die Naturkatastrophen sind in vielen Versicherungen tatsächlich abgesichert. Da hat das Gericht gesagt, Corona ist keine Naturkatastrophe. Das ist kein singuläres Ereignis, was alle betrifft, sondern unterschiedlich Ausgestaltung der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung. – Länge 25 sec.
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