O-Ton: Teure Attrappe – Haftstrafe für Verkauf eines iPhone-Imitats

Wer eine Attrappe eines iPhones verkauft, macht sich des Betruges strafbar. Wer eine falsche „Original“-Rechnung vorlegt, kommt auch noch Urkundenfälschung dazu. Und wer dann vorbestraft ist, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. So entschied das Amtsgericht München, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski mit den Einzelheiten.

O-Ton: Gegen den 32jährigen Informatik-Studenten sprachen einige Dinge: Nämlich die hohen Schadenswerte, die er damit verursacht hat. Er hatte mehrere Vorstrafen, auch einschlägig wie Vermögensdelikte. Er ist nach jeder Verurteilung wieder relativ schnell zurück gefallen und da hat das Gericht gesagt: Nee, jetzt musst Du in den Bau. Du hast mehrere Bewährungen auch schon gerissen, jetzt können wir Dir nichts mehr auf Bewährung geben. – Länge 23 sec.

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