Wenn man einem größeren Tier wie einem Reh aus Reflex ausweicht, muss die Versicherung zahlen. Generell lohnt sich bei Wildunfällen immer die Überprüfung durch einen Anwalt. Hier war der Beweis für den Ausweichunfall auch erbracht, weil Abstand und Geschwindigkeit nicht gut zu schätzen waren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm:
O-Ton: Das OLG Hamm hat in dem Fall noch darauf hingewiesen, dass die Fahrerin schwanger gewesen war, dass bei ihr auch noch zu berücksichtigen ist, dass sie große Angst um ihr ungeborenes Kind hatte. So dass dieses reflexhafte Ausweichen vor dem Tier gerechtfertigt war und die Versicherung den Schaden ersetzen muss. – Länge 20 sec.
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