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15Aug/23

O-Ton: Kein Anspruch auf plattdeutsche Amtsbriefe

Wer Gerichte mit für jedermann erkennbaren völlig belanglosen Klagen überzieht, muss mit sogenannten Verschuldenskosten rechnen, eine Art Missbrauchsgebühr. 500 Euro musste ein Mann zahlen, der einen amtlichen Bescheid in plattdeutscher Sprache verlangte. So entschied das Landessozialgericht NRW. Weiter