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27Jan./25

O-Ton Verkehrsgerichtstag in Goslar: Alte Fälle vor Cannabis-Änderung müssen neu geprüft werden

Seit der Teillegalisierung aus dem vergangenen Jahr wird Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung wurden zwar bereits angepasst, dennoch besteht Handlungsbedarf. Es gibt neue Grenzwerte. Aber was ist mit den Sündern, die vor der Änderung ertappt wurden? Weiter