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07Jan/11

O-Ton: Haftung für Hunde ohne Leine

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Hund, der nicht angeleint ist, kann immer eine Pflichtverletzung darstellen. Nicht nur dann, wenn Leinenzwang herrscht, sondern wenn der Hund Dinge tut, die er nicht machen soll. In dem Fall war es so, dass der nicht angeleinte Hund zu einem Hund, der ebenfalls nicht angeleint war, gelaufen ist und auf einen Mann zugelaufen ist. Er hat sich nicht stoppen lassen über Pfeifen und Rufen, hat den Mann angestoßen. Dieser ist umgefallen, er hat schwere Prellungen und Gesichtsverletzungen erlitten und er wollte nun Schadensersatz haben. – Länge 25 sec.

Das Gericht gab ihm überwiegend Recht. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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04Jan/11

Dürr steigt in Produktionstechnik für Batterien ein

Er verwies darauf, dass das Auftragsvolumen im Vergleich zum Lackieranlagengeschäft „noch sehr klein“ sei.

Dürr bietet heute bereits zum Beispiel im Fahrzeugbau Montagelinien mit entsprechender Fördertechnik an. Nun soll dieses Know-how auf den Zusammenbau zum Beispiel von Lithium-Ionen-Akkus genutzt werden. Dabei werden einzelne Batteriezellen zunächst zu Packs zusammengeführt, in ein Gehäuse gebracht und zusammen mit der notwendigen Elektrik/Elektronik und Kühlung verbaut. Nach dem Zuschweissen der Box erfolgt eine Abschlussprüfung.

Das weit attraktivere Anlagenvolumen ist aber die Zellproduktion, wo es stark um Stapeln, Schneiden und Formatieren geht – also um Arbeitsschritte aus der Verpackungstechnik, die Dürr ebenfalls anbietet. Nach Informationen der Automobilwoche soll das Unternehmen in diesem Bereich zum führenden Anlagenlieferanten aufgebaut werden. Wettbewerber sind unter anderem Anlagenbauer M+ W Zander, der schlüsselfertige Anlagen liefert, sowie die japanische Hitachi, die vor allem für Nissan tätig ist.

18Dez/10

O-Ton-Paket: Die wichtigsten Änderungen 2011

O-Ton: Lohnsteuerkarte

Auf Freistellungsaufträgen muss künftig die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. Fehlt sie, werden Zinsen und Dividenden voll besteuert. Und: Die Lohnsteuerkarte hat 2011 ausgedient. Die Gemeindeverwaltungen verschicken die Formulare nicht mehr. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit den Einzelheiten:

O-Ton: 30 sec.

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O-Ton: Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3.750 auf 3.712,50 Euro. Dagegen steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings gehen die Anteile von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auseinander.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit den Einzelheiten.

O-Ton: 22 sec.

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O-Ton: Tagfahrleuchten

In technischer Hinsicht gibt es im Straßenverkehr einige Neuigkeiten. So gibt es für die Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Demgegenüber entfällt der Zuschlag für Diesel-Autos ohne Partikelfilter ab April 2011. Und: Der Trend zu Tagfahrleuchten setzt sich weiter durch.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: 22 sec.

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O-Ton: Begleitetes Fahren ab 17

Junge Autofahrer dürfen nun dauerhaft eher hinters Steuer, das Modell „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahren wird zum Dauerrecht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: 24 sec.

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O-Ton: Wechselkennzeichen

Im Sommer 2011 sollen die Wechselkennzeichen eingeführt werden, damit können Zweitwagen wesentlich einfacher versichert werden. Insgesamt dürfen dann auf ein Nummernschild bis zu drei Fahrzeuge angemeldet werden.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: 25 sec.

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O-Ton: Umweltzone

Erst kürzlich sorgte der ADAC für Schlagzeilen, als er die Einführung von Umweltzonen kritisierte. Sie würden nicht zur Verbesserung der Luft in den Großstädten führen, hatte ADAC- Präsident Peter Meyer in der «Welt am Sonntag» unter Berufung auf Tests gesagt.

Dennoch werden die Umweltzonen ausgeweitet oder in einigen Städten auch neu eingeführt. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: 35 sec.

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16Dez/10

Gebrauchtwagenhandel in NRW: Anbringen von Visitenkarten an Autos nur mit Sondergenehmigung

Das Amtsgericht Moers hatte einen Gebrauchtwagenhändler zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro verurteilt, da er Visitenkarten mit Werbeaufdruck an parkenden Autos angebracht hatte. Der Händler hätte sich hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen müssen, so die Richter.
 
Der Gebrauchtwagenhändler ging in die nächste Instanz, da es sich bei dieser Aktion seiner Meinung nach um den so genannten Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen und Parkplätzen handele, für den man keine Erlaubnis benötige.
 
Die Richter sahen dies jedoch anders und bestätigten die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Verteilung der Visitenkarten zum gewerblichen Zweck sei eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“, da sie über den Gemeingebrauch hinaus gehe. Der Zweck eines öffentlichen Parkplatzes bestehe lediglich im Parken, Anfahren und Abfahren und darin, dass Fußgänger zu ihrem Auto gehen oder dieses verlassen. Darüber hinaus führe diese Art der Werbung zu einer verstärkten Verunreinigung der Parkflächen, was einen erhöhten Reinigungsaufwand nach sich ziehe.
 
Informationen: www.verkehrsrecht.de

16Dez/10

Zu schnell im Schnee – Schadensersatz trotzdem möglich

Der Lkw-Fahrer war nachts auf einer Autobahn bei dichtem Schneetreiben und Matsch auf der Straße mit 80 km/h unterwegs. Ein anderer Fahrer war mit seinem Fahrzeug liegen geblieben, so dass der Lkw-Fahrer plötzlich ausweichen musste und in den Graben fuhr.
 
Das Landgericht Ellwangen ging zwar davon aus, dass die gefahrene Geschwindigkeit nicht angemessen war, stellte aber klar, dass dem Lkw-Fahrer trotzdem Schadensersatz in Höhe von mindestens zwei Dritteln seines Schadens zustünde. Das gelte auch, obwohl er aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig vor dem liegengebliebenen Fahrzeug habe anhalten können und – um ein Auffahren zu vermeiden – nach rechts in den Graben gefahren sei. Das Mitverschulden des liegengebliebenen Fahrers sei nämlich höher zu werten. Das Landgericht billigte damit die Ansicht der Vorinstanz, wonach eine der Witterung und den Bodenverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit keinen schwerwiegenden Verstoß darstelle, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten und nicht außergewöhnlich sei.
 
Bei Unfällen sollte man sich immer anwaltlicher Hilfe versichern. Zahlreiche nützliche Informationen, sowie eine Anwaltssuche findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsrechtsanwälte.