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07Jan/11

VW wird vom Jäger zum Gejagten

Auch im Rückblick auf 2010 sehe der Vorstand besonders den koreanischen Hersteller Hyundai als „starke neue Kraft in vielen Märkten“, unterstreicht VW-Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch in der an Führungskräfte gerichteten Aussendung: „In Europa haben die Koreaner in diesem Jahr erstmals Toyota im Absatz überholt!“.

Dabei drängt der Finanzmanager auf die nachhaltige Verbesserung der Erträge. „Weltweit sind wir nach Absatz bereits die Nummer 2 unter den Automobilherstellern. Bei der operativen Rendite liegen wir hingegen lediglich auf dem siebten Rang. Das ist zur Erreichung unserer für 2018 gesteckten Ziele nicht ausreichend“, bekräftigt Pötsch. „Trotz aller Erfolge dürfen wir nicht selbstzufrieden werden“, mahnt VW-Chef Winterkorn. „Die globalisierte Wirtschaftswelt und das Automobilgeschäft sind unberechenbar geworden“.

Im absehbar zunehmend härteren Wettbewerb will Winterkorn vor allem auf die Kernmarke setzen: „Volkswagen ist das Herz dieses Konzerns. Nur mit einer starken Marke Volkswagen werden wir die Ziele der Strategie mach 18 erreichen“. Noch allerdings wird VW als Marke weltweit unterschiedlich stark wahrgenommen: „Insbesondere in den Regionen, in denen das Wachstum von Volkswagen bis 2018 vorrangig stattfindet (BRIC-Staaten und USA), besteht enormer Handlungsbedarf, um die Marke auf ein Top-Niveau zu bringen“, werden in dem VW-Schreiben wichtige Aufgaben für das Management umrissen.

Volkswagen hatte am Freitag bekannt gegeben, 2010 weltweit erstmals einen „Auslieferungsrekord von 4,5 Millionen Fahrzeugen“ erreicht zu haben. Das entspricht einem Plus von 13,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit erreiche VW einen „Weltmarktanteil von inzwischen 7,7 Prozent und ein operatives Ergebnis, das sich sehen lassen kann“, lobt Winterkorn in dem vertraulichen Papier.

07Jan/11

Covisint plant Neustart in Europa

„Mit dem Wiedereinstieg in den europäischen und später auch den asiatischen Markt müssen wir beweisen, dass wir es ernst meinen und in diesen Regionen eine dauerhafte internationale Präsenz gewährleisten“, betonte Heisen. Das einstige Kerngeschäft als Betreiber einer Einkaufsplattform spiele dagegen keine strategische Rolle mehr. In Deutschland soll die Belegschaft von heute zwölf auf 25 bis 30 Mitarbeitern in den nächsten zwei bis drei Jahren ausgebaut werden.
 
Das US-Unternehmen geht auf die Initiative der damaligen DaimlerChrysler AG, General Motors und Ford zurück. Diese Hersteller brachten ihre eigenen Einkaufsplattformen Mitte der 90er Jahre in das Joint Venture Covisint ein und investierten rund 500 Millionen Dollar. Darüber sollten Aufträge über Auktionen an Lieferanten vergeben werden. Nach der dot.com-Blase wurde das Unternehmen verkauft. Heute hat das US-Unternehmen vier Geschäftsbereiche, die ausschließlich auf Cloud Computing und die externe Verarbeitung von Daten mit verbrauchsabhängiger Abrechnung aufbauen. Zu den Kunden gehören unter anderem Daimler, Chrysler, GM und Ford.

07Jan/11

O-Ton + Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät. Zu Recht, wie das Gericht entschied.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Bei einem Schadens sollte man dies unverzüglich der Versicherung melden, ansonsten könnte der Schadenersatzanspruch verloren gehen. Die schnelle Information ist selbst dann wichtig, wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung zwar gestellt, der entsprechende Versicherungsschein aber noch nicht zugesandt wurde.

Beitrag:

Der Teufel steckt häufig im Detail – und bei einer Versicherung im Kleingedruckten, so wie in diesem Fall, der jüngst das Amtsgericht München beschäftigte. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Doch die Versicherung zahlte nicht. Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät.

O-Ton: SFX

Dadurch habe sie – die Versicherung – keine Möglichkeit gehabt, den Schaden zu begutachten und zu prüfen. Denn es müsse schon festgestellt werden: War es wirklich ein Wasserrohrbruch gewesen oder ein schon länger vorhandenes Leck. Das Ehepaar wollte das nicht hinnehmen, klagte und verlangte die Zahlung von 3.700,- Euro.

O-Ton: SFX

Doch die Klage blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt Swen Walentowski empfiehlt daher:

O-Ton: Du musst den Schaden sofort melden, auch wenn man die Versicherungspolice noch nicht da ist. Für die Versicherung und auch für den Versicherten gelten vorvertragliche Pflichten. Das war also mehrere Wochen nach dem Schaden. Und auch noch nach der Reparatur den Schaden zu melden ist definitiv zu spät. Das gilt für alle, die noch auf den Versicherungsschein warten. Es gilt aber auch für alle anderen, die schon einen Versicherungsschein besitzen. Bitte sofort jeden Schaden der Versicherung melden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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07Jan/11

O-Ton und Magazin: Unbekannte Dateien

Der Mann musste eine Geldstrafe bezahlen, der Rechner wurde eingezogen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter <a href=“http://www.anwaltauskunft.de“>anwaltauskunft.de</a>.

Magazin: Unbekannte Dateien

Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das ist das Ergebnis aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Wie so oft begann der Fall ganz harmlos. Ein Mann schlenderte über den Flohmarkt und kaufte ein paar CDs mit darauf gespeicherten Bildern, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die hat er alle auf seinen Computer aufgespielt und auf seinem PC wurden später 37 Bild- und fünf Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sichergestellt. – Länge 8 sec.

Der Mann war sich keiner Schuld bewusst, insgesamt hatte er 50 CDs gekauft – jedoch nicht alle Dateien auf ihren Inhalt überprüft.

O-Ton: SFX

Zwar waren einige Dateien mit Kinderpornos enthalten, diese Dateien habe er jedoch sofort wieder gelöscht und die CDs vernichtet, gab der 36jährige vor Gericht an.

O-Ton: Damit konnte er sich nicht herausreden, weil er weiterhin die überspielten Dateien – auch die später vorgefundenen kinderpornographischen Dateien – weiterhin auf der Festplatte seines PCs gespeichert hatte. – Länge 10 sec.

Das Amtsgericht Cloppenburg hatte den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt und den Computer eingezogen. Selbst wenn man seine Aussagen als wahr unterstelle, was man müsse, habe er immerhin mit der Möglichkeit gerechnet, dass er weiterhin Kinderpornographie gespeichert habe und dies gebilligt, so die Richter. Dieses Urteil bestätigte später das Oberlandesgericht Oldenburg. Abschließend noch ein Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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07Jan/11

O-Ton: Hartz IV – Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bei schwerstbehindertem Ehemann

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Mann konnte nicht mehr laufen, er war vom Hals abwärts gelähmt, er musste beatmet werden, er musste ernährt werden. Und zugleich hatte sie die Kinder zu versorgen und hatte vom Amt auch die Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bewilligt gekriegt. Dann hat das Amt das aber gestrichen und hat gesagt, das sei fehlerhaft ausgezahlt worden. Sie sei ja nicht alleinerziehend, sondern sie lebe ja mit ihrem Mann zusammen. – Länge 22 sec.

Vor dem Sozialgericht hatte die Frau dann Erfolg: Der bisher gewährte Mehrbedarf wird weiterhin gezahlt. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

 

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