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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 16 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen

Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm. Dabei hatte einer der Grillfreunde zu viel Spiritus in das Feuer kippt, ein anderer wurde dabei verletzt.

Beitrag:

Es passte alles: Das Wetter war wunderbar, die Stimmung auch. Das Bier war kühl und die Steaks warteten auf ihre „Beförderung zum Grill-Fleisch“.

O-Ton: SFX

Die Jungs hatten sich hinter einem Bahndamm getroffen, lediglich das Grillfeuer kam nicht richtig in Schwung. Also kam eine große Flasche mit Spiritus ins Spiel, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Als die Stichflamme hochging, war er erschrocken. Er ließ die Flasche fallen, die Flasche spritzte hoch und Spiritus landete auf der Kleidung eines Freundes und der stand in Flammen. Und jetzt ging es darum, was ist jetzt eigentlich mit den Kosten für die Behandlung der Verbrennung etc – wie die aufzuteilen sind. – Länge 16 sec

Zwar hatte einer der Jungs noch gesagt: „Das reicht jetzt aber“, mehr aber nicht. Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Spiritus in das Feuer gegossen hat, wollte einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Zu Recht, so das Gericht:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Es reicht nicht aus, dass man nur sagt: „Schütte nicht noch mehr Spiritus in das Feuer.“ Sondern man hätte notfalls dem anderen die Flasche wegnehmen oder wegstellen müssen. – Länge 13 sec.

Und so wurden die Behandlungskosten schließlich genau aufgeteilt:

O-Ton: SFX

Swen Walentowski zum Urteil:

O-Ton: Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 10 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen – jetzt, zum Start der Grillsaison vielleicht ganz interessant!

Absage.

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Reisepreisminderung bei Kreuzfahrt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu dem Urteil:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Insgesamt konnte der Reisepreis von ursprünglich 5.200 Euro gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Piraten auf hoher See – Reisepreisminderung

Die Route darf bei einer Kreuzfahrt nur dann geändert werden, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. In diesem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, wurden kurzerhand drei von acht vorgesehenen Häfen wegen möglicher Piratenüberfälle nicht angelaufen. Daher kann der Reisepreis gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen.

Beitrag:

Allein schon die Namen der Häfen wecken das Fernweh, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft und schildert:

O-Ton: Ein Ehepaar bucht eine dreiwöchige Schiffsreise, eine richtige Kreuzfahrt. Von Südafrika aus sollte es weitergehen nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria, durch den Suez-Kanal bis nach Messina und Italien. – Länge 12 sec.

Kostenpunkt für diese Tour – insgesamt gut 5.200 Euro. Allerdings: Nachdem die Reisenden bereits eingecheckt waren, erfuhren sie, dass wegen möglicher Piratenattacken im Bereich der somalischen Küste die Route verändert wird.

O-Ton: SFX

Damit entfielen einige Stationen, auf die sich unser Ehepaar sehr gefreut hatte.

O-Ton: Als Ausgleich wurde ein Aufenthalt in Sharm el Sheik eingefügt. Aber das reichte ihnen nicht. Immerhin: Von acht Häfen sind drei entfallen. – Länge 8 sec.

Und daraufhin verlangte das Paar Geld zurück – Begründung: wegen der entgangenen Urlaubsfreuden. Insgesamt forderten die beiden eine Minderung in Höhe von 50 Prozent. Der Reiseveranstalter zahlte mit der Begründung nicht, dass die Änderung nicht wesentlich und aufgrund der Gefahrenlage auch notwendig gewesen sei. Swen Walentowski über die Entscheidung des Gerichts:

O-Ton: Ja, die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Allerdings: Es sei nur eine Minderung von 25 Prozent angemessen, da wesentliche Teile der Reise nicht betroffen waren und die meisten Reisetage sowieso auf See stattfanden. Auch Unterbringung und Verpflegung an Bord seien nicht beeinträchtigt gewesen – darum seien 25 Prozent Minderung gerecht.

O-Ton: SFX

Wenn man gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigte Ansprüche durchsetzen will, sollte man sich von versierte Anwältinnen und Anwälte beraten lassen. Diese findet man im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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30Apr/10

Opel: Bochum droht 2016 das Aus

Während für Bochum in diesem Sommer vom 19. Juli bis 13. August „Betriebsruhe“ angekündigt wurde, fahren Opel-Standorte wie Rüsselsheim und Gliwice in Polen weiter Sonderschichten, da sie die aktuelleren Modelle produzieren, unterstrich der Betriebsrat.

Theoretisch können in Bochum jährlich über 240.000 Fahrzeuge gebaut werden, doch zuletzt plante Opel mit 190.000 Einheiten. Doch diese Zahl gilt inzwischen als utopisch. Die Auslastung liege derzeit zwischen 50 und 55 Prozent. Daher verlange Bochum Produktionsobergrenzen für alle GM-Werke in Europa. Zudem forderte der Arbeitnehmervertreter, neben dem neuen Zafira ab 2011 müsse an dem NRW-Standort entweder auch der neuen Astra, der Astra Caravan oder der Chevrolet Orlando gebaut werden. Darüber hinaus müsse auch die Getriebefertigung in Bochum mit rund 600 Mitarbeitern bestehen bleiben. Nach den bisherigen Plänen von GM soll der Astra Caravan jedoch in Rüsselsheim gefertigt werden. Und für den Fortbestand des Getriebewerkes besteht derzeit nur Gewissheit bis Ende 2011.

Sollte die Opel-Führung keine langfristigen Garantien für Bochum abgeben, werde die Belegschaft sich nicht zu den Verhandlungen über einen Sanierungsbeitrag bereit erklären, drohte der Betriebsratschef.

30Apr/10

Zetsche: Mehr Förderung für E-Autos

Daimler könne die Produktion seiner beiden Elektroautos, A-Klasse und Smart, sofort erhöhen: „Wir produzieren jetzt 1.000 im Jahr, könnten aber auch 10.000 oder 15.000 bauen, wenn es die entsprechende Nachfrage gibt“, unterstrich Zetsche und kündigte die Arbeit „an weiteren Modellen“ an.

30Apr/10

Kartellamt lehnt Karmann-Übernahme durch Magna ab

Das Kartellamt lehnt die Übernahme der Dachsparte des insolventen Zulieferers Karmann durch Magna Car Top Systems (CTS) ab, da im Falle einer Genehmigung der Markt von den beiden Anbietern Magna/Karmann und Webasto/Edscha beherrscht würde.

Zuvor hatte sich der Karmann-Betriebsrat massiv für Magna ausgesprochen und entsprechende Herstellerwünsche geltend gemacht. Allerdings droht mittlerweile nur noch ein Teil der Karmann-Kunden damit, Aufträge abzuziehen, falls die Magna-Übernahme nicht zustande kommt.