Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

15Apr/10

O-Ton: Beschädigung durch Supermarkttür

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Eine Autofahrerin parkte ihr Auto direkt vor der Eingangstür eines Supermarktes, dessen Türen sich als Flügeltüren nach außen öffneten. Durch das Öffnen der Türen wurde ihr Wagen am Kotflügel beschädigt. Sie verlangte dann vom Supermarkt einen Schadensersatz, weil der angeblich seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte, in dem er nicht darauf hinwies, dass sich die Türen nach außen öffnen. – Länge 20 sec.

Doch die Richter wiesen die Klage ab. Begründung: Viele Supermärkte hätten automatisch öffnende Schwingtüren. Dies sei erlaubt und allgemein bekannt. Außerdem, so der Richter: Der Supermarkt müsse Autofahrer, die erkennbar dort nichts verloren haben, nicht noch darauf hinweisen, dass sie dort nichts verloren haben. Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15Apr/10

O-Ton: Unzureichend abgesicherter Erdwall

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass die Fahrer ihre Geschwindigkeit den Umständen hätten anpassen müssen. Sie hätten auf Sicht fahren müssen und wenn sie das getan hätten, hätten sie den Unfall vermeiden können. Deswegen mussten die Fahrer zwei Drittel ihres Schadens selber tragen und das Land Niedersachsen wurde nur verurteilt, ein Drittel zu tragen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15Apr/10

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Auffahrunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die normale Beweisaufnahme vor Gericht:

O-Ton: Das wird erst aufgrund der Aussagen der Beteiligten ermittelt, dann gibt es häufig Zeugen, die sich dazu äußern. Und in besonderen Fällen gibt es auch noch ein Sachverständigengutachten, aufgrund dessen dann der Unfall rekonstruiert wird, um feststellen zu können, wie es zum Unfall kam. Wer mehr Verschulden trug und wer den Unfall in einem größeren Umfang verursachte oder ob er überhaupt nicht verantwortlich war für den Unfall. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Ungeklärter Auffahrunfall auf der Autobahn – Schadensteilung

Was passiert, wenn nach einem Unfall auf der Autobahn nicht genau geklärt werden, wer Schuld trägt? Das Landgericht Coburg entschied jetzt ganz salomonisch – beide Unfallfahrer tragen 50 Prozent. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Wohl dem, der bislang von einem Verkehrsunfall verschont blieb. Darum sei hier noch einmal erklärt, wie es im Falle eines Falles vor Gericht ablaufen würde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das wird erst aufgrund der Aussagen der Beteiligten ermittelt, dann gibt es häufig Zeugen, die sich dazu äußern. Und in besonderen Fällen gibt es auch noch ein Sachverständigengutachten, aufgrund dessen dann der Unfall rekonstruiert wird, um feststellen zu können, wie es zum Unfall kam. Wer mehr Verschulden trug und wer den Unfall in einem größeren Umfang verursachte oder ob er überhaupt nicht verantwortlich war für den Unfall. – Länge 20 sec.

Eigentlich ganz unkompliziert, oder?

O-Ton: SFX

Dennoch wird diese Klärung manchmal auch zum regelrechten Quiz, so wie in diesem Fall: Dabei knallte es auf der Überholspur einer Autobahn. Eine Frau behauptete, der Unfall sei auf ein verkehrswidriges Verhalten des Mannes zurückzuführen. Er sei auf die linke Fahrspur gewechselt und habe dabei ihr Fahrzeug übersehen. Deswegen verlangte die Klägerin insgesamt 7.700 Euro.

O-Ton: SFX

Der Mann aber behauptete, dass er bereits längere Zeit auf der linken Fahrspur gefahren sei, als er wegen des dichten Verkehrs vor ihm habe abbremsen müssen. Auch ein Gutachter konnte den Fall nicht genau klären, Zeugen gab es nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn das nicht geklärt ist, dann sagt man: Es kann sein, dass der eine aufgefahren ist, weil er unachtsam war. Es kann aber auch sein, dass der andere so kurz vorher ausgeschert ist, dass er nicht mehr stoppen konnte. Dann muss jeder 50 Prozent des Schadens tragen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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15Apr/10

O-Ton + Magazin: Abschleppen in der Ladezone

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist kritisch. Zumal, wenn Sie vielleicht noch den Verkehr behindern – dass Ihr Auto eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellt oder aber, wenn es noch andere Verkehrszeichen gibt. Die es in dem Fall verbieten, dass Sie da parken. Zum Beispiel ein Hinweis, wenn absolutes Halteverbot ist aufgrund eines Umzugs. – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall vom Verwaltungsgericht in Köln unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Abschleppen in der Ladezone

Wer sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatz „Ladezone werktags 8-12 h“ abstellt, darf in der Regel für ein paar Minuten stehen bleiben, um sein Auto zu be- oder entladen. Anders ist es allerdings, wenn dort zusätzlich mobile Halteverbotsschilder wegen eines Umzugs aufgestellt sind – dann kann das Abschleppen rechtmäßig sein.

Beitrag:

Generell drücken die Politessen meist ein Auge zu, wenn das Auto wirklich nur ganz kurz in einer Ladezone steht, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da gilt grundsätzlich, dass Sie drei Minuten halten dürfen, um Ihr Auto zu be- oder entladen. Da bekommen Sie noch keinen Strafzettel und Ihr Auto wird da auch noch nicht abgeschleppt, wenn Sie da mal kurz anhalten. – Länge 10 sec.

Aber wenn die Uhr tickt:

O-Ton: SFX

dann tickt sie – und dann gibt es meist kein Erbarmen:

O-Ton: Das ist kritisch. Zumal, wenn Sie vielleicht noch den Verkehr behindern – dass Ihr Auto eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellt oder aber, wenn es noch andere Verkehrszeichen gibt. Die es in dem Fall verbieten, dass Sie da parken. Zum Beispiel ein Hinweis, wenn absolutes Halteverbot ist aufgrund eines Umzugs. – Länge 17 sec.

So war es genau in dem Fall, den das Verwaltungsgericht Köln zu entscheiden hatte: In der „Ladezone werktags von 8-12 Uhr“ gab es noch die mobilen Halteverbotsschilder, die auf den Umzug hinwiesen.
Eine Politesse bemerkte das und forderte einen Abschleppwagen an. Der bog auch kurz darauf um die Ecke:

O-Ton: SFX  

… und lud das Auto auf. Wenig später erschien auch der Fahrer des Wagens und wollte seinen Wagen wieder abgesetzt bekommen. Allerdings konnte er sich nicht durchsetzen – er durfte seinen fahrbaren Untersatz erst wieder auf dem Sicherstellungsgelände in Empfang nehmen – nach Erstattung der angefallenen Kosten, versteht sich.

O-Ton: SFX

Daraufhin klagte er – zum einen habe er mit seinem Auto ja nicht im absoluten, sondern im eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatz einer Ladezone gestanden. Außerdem habe er es dort kurz abgestellt, um Einkäufe einzuladen. Bettina Bachmann über das Urteil der Richter:

O-Ton: Es konnte aber nachgewiesen werden, dass er länger als drei Minuten, nämlich sogar 35 Minuten mindestens das Auto dort abgestellt hatte und auch weder ent- noch beladen hatte. – Länge 10 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.  

 

14Apr/10

O-Ton+Gespräch: „Ossi-Prozess“ in Stuttgart

Eine 49jährige Frau war – nach eigener Darstellung – wegen ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnt worden. Daher ist nun zu prüfen, ob ehemalige DDR-Bürger aufgrund ihrer Sprache, Herkunft, Kultur und Geschichte eine eigene ethnische Gruppe bilden. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

 

O-Ton:

Der Anwalt der Frau hat bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage weiter klagen zu wollen.

Kollegengespräch: „Ossi-Prozess“ in Stuttgart

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Frage: Der Fall klingt merkwürdig – Frau bewirbt sich, wird abgelehnt. Auf der Ablehnung steht Ossi? Wie war das genau?
2. Frage: Wie stehen denn die Chancen in so einem Fall?
3. was sagt die Fensterbaufirma?
4. Frage: Gesetzt den Fall, dass die Stuttgarter Richter der Frau nicht Recht geben – dann will sie weiter klagen. Wie geht das dann weiter?

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Kollegengespräch und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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