O-Ton: An Diabetes erkranktes Kind darf weiter Grundschule besuchen

 Ein an Diabetes erkranktes Kind darf vorläufig weiter eine staatliche Grundschule besuchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt. In dem Fall wollte das Landesschulamt das Kind auf eine Förderschule für Körperbehinderte schicken. Begründung: Die Betreuung könne nicht mehr gewährleistet werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Bei Diabetes handelt es sich um eine vergleichsweise geringe körperliche Einschränkung und es ist nicht ersichtlich, warum nicht durch alle zumutbaren Massnahmen auf allen Ebenen der Landesschulverwaltung dem Kind die Möglichkeit des Besuchs einer Grundschule eröffnet werden kann. – Länge 16 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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