Wenn ein Zug wegen Schneefalls ausfällt, bekommen die Reisenden eine Entschädigung, bei einem Flug nicht. Fällt der Unterricht aus, können Eltern von kleineren Kindern unter Umständen zuhause bleiben. Wer dort gar nicht erst ankommt, weil er am Urlaubsort festsitzt, muss die verlorene Arbeitszeit nicht unbedingt nacharbeiten.
Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt, der Chef muss aber informiert werden, wenn man sich verspätet.
O-Ton: Aber man muss keine sorge haben vor einer Abmahnung oder Kündigung. Hier handelt es sich um Fälle höherer Gewalt. Das ist ja keine eigenmächtige Verlängerung eines Urlaubs. Man kann schlichtweg nichts dafür. Der Arbeitgeber kann einen nicht verpflichten, die Zeit nachzuarbeiten. Hört sich erst einmal gut an, man muss natürlich auch wissen: Wenn ich meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stelle, habe ich auch keinen Anspruch auf mein Lohn, auf mein Geld. – Länge 24 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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