O-Ton: Bußgelder für Böllerei außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten

Auch in der Silvesternacht gilt eine eingeschränkte Nachtruhe. Zusätzlich aber gibt es noch Regeln zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die gebieten das Böllern nur innerhalb einer Frist von 48 Stunden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Jetzt die Nachricht an alle Halbstarken da draußen: Ihr wißt viele Dinge nicht. Und eine Sache wißt Ihr bestimmt nicht. Wer außerhalb der Zeit 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerksraketen zündet, riskiert ein Bußgeld – und das kann bis zu 50.000 Euro gehen. Natürlich nur, wenn es besonders schlimm war und man es häufiger gemacht hat. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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