Ein Anruf vom Chef oder eine Mail auf dem Büro des Vorgesetzten können die Stimmung unter dem Christbaum schon erheblich ruinieren. Allerdings: Man darf den Chef während der Feiertage ruhig mal abblitzen lassen. Keine Regel jedoch ohne Ausnahmen:
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ausnahmen gibt es beispielsweise für Personen, die eine Rufbereitschaft haben. Die müssen natürlich erreichbar sein, auch wenn die die Rufbereitschaft nicht im Krankenhaus – wie für Ärzte – absitzen müssen, sondern zuhause sein dürfen. Aber wenn es dann klingelt, dann muss ich auch da sein. Aber ansonsten gilt: Freizeit ist Freizeit. Es drohen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn ich nicht ans Telefon gehe oder auch für den Chef einen Auftrag nicht erfülle. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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