Polizistinnen und Polizisten dürfen im Dienst die Hände anderer schütteln – nach eigenem Ermessen. Auch wenn es man es selten im Straßenbild sieht, entgegen anderslautender Annahmen ist es nicht verboten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Polizisten handeln nicht unhöflich, wenn sie jemandem die Hand nicht geben. Es gibt keine allgemeinen Vorschriften, beispielsweise bei der Bundespolizei. Man darf nicht vergessen, wenn man jemandem die Hand gibt, hat man sie nicht frei für anderen Tätigkeiten – beispielsweise wenn es brenzlig wird. Polizisten können, müssen aber nicht die Hand geben. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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