Wird ein Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt, haftet nicht zwingend der Vermieter des Hauses. Er kann seine entsprechenden Pflichten auch auf den Mieter übertragen – beispielsweise durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten im Deutschen Anwaltverein zu einer Entscheidung des Amtsgerichts München:
O-Ton: Eine Frau parkte ihr Auto vor dem Haus, es gab keine Dachgitter. Es ging eine Lawine ab und beschädigte das Auto stark. Vor dem Haus wurde auch nicht gewarnt mit einem Schild, dass es möglicherweise zu Lawinenabgängen kommen könnte und man dort nicht parken sollte. Die Mieterin des Hauses wollte jetzt die Schäden vom Vermieter ersetzt bekommen. Das hat das Gericht abgelehnt, da eben der Eigentümer zu Recht Verkehrsssicherungspflicht auf den Mieter übertragen hat. – Länge 33 sec.
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