Beschädigt ein abbrechender Ast ein Fahrzeug, muss unter Umständen die Stadt haften. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte ein Ast einen Schaden von 4.700 an einem parkenden Auto verursacht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Baum, eine Linde, hatte ungünstigen Standort. Sie war dem Wind besonders ausgeliefert sei. Sie hatte eine sehr kopflastige Krone, so dass die Stadt ihre Verpflichtung zur Kontrolle nicht erfüllt hatte. Sie hätte den Baum häufiger kontrollieren müssen, ob da die Gefahr besteht, dass durch herabstürzende Teile Autos oder Fußgänger beschädigt werden. – Länge 22 sec.
Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Gefährdeter Baum muss besonders kontrolliert werden – Stadt haftet
Beschädigt ein abbrechender Ast ein Fahrzeug, muss unter Umständen die Stadt haften. Das gilt dann, wenn sie den Baum aufgrund einer besonderen Gefährdung intensiver hätte kontrollierten müssen. Hören Sie mal diesen Fall.
Beitrag:
O-Ton: Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht, wie wir Juristen sagen. D.h. sie muss eben die Straßen kontrollieren, ob jemand zu Schaden kommen kann, die Bürgersteige, aber auch die Bäume. – Länge 10 sec.
….sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und so wäre es auch in diesem Fall gewesen. Das hätte einem Autofahrer viel Ärger ersparen können.
O-Ton: Ein abbrechender Baumast hat einen Pkw beschädigt, es entstand ein Schaden von 4.700 Euro und der Eigentümer des Wagens wollte seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 10 sec.
Und darum musste er den Beamten nachweisen, sie hätten ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Die Stadt wehrte sich: Zweimal im Jahr werde der Baum kontrolliert, das sei ausreichend. Wie sich vor Gericht herausstellte – das war es nicht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Baum, eine Linde, hatte ungünstigen Standort. Sie war dem Wind besonders ausgeliefert sei. Sie hatte eine sehr kopflastige Krone, so dass die Stadt ihre Verpflichtung zur Kontrolle nicht erfüllt hatte. Sie hätte den Baum häufiger kontrollieren müssen, ob da die Gefahr besteht, dass durch herabstürzende Teile Autos oder Fußgänger beschädigt werden. – Länge 22 sec.
Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.
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