O-Ton + Magazin: Geldbuße für unnötigen Lärm mit dem Motorrad

Unnötiger Lärm kann teuer werden. Diese Erfahrung musste in Frankfurt/Main ein Biker machen. Er hatte an seiner zugelassenen Auspuffanlage eine angebracht, um mit dem Motorrad zusätzlichen Lärm zu verursachen. Eine Geldbuße von 100 Euro war die Folge.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie Ihr Motorrad tunen, dann müssen Sie drauf achten, dass Sie keinen zusätzlichen Lärm verursachen, also das Motorrad extrem laut schalten. Auch wenn es erlaubt ist und technisch möglich – dann können Sie wegen Verursachung zusätzlichen Lärms nach der Straßenverkehrsordnung zu einer Geldbuße verurteilt werden. – Länge 18 sec

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geldbuße für unnötigen Lärm mit dem Motorrad

Unnötiger Lärm kann teuer werden. Diese Erfahrung musste in Frankfurt/Main ein Biker machen. Er hatte an seiner zugelassenen Auspuffanlage eine Vorrichtung angebracht, um mit dem Motorrad zusätzlichen Lärm zu verursachen. Eine Geldbuße war die Folge. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Wenn Sie Ihr Motorrad tunen, dann müssen Sie drauf achten, dass Sie keinen zusätzlichen Lärm verursachen, also das Motorrad extrem laut schalten. Auch wenn es erlaubt ist und technisch möglich – dann können Sie wegen Verursachung zusätzlichen Lärms nach der Straßenverkehrsordnung zu einer Geldbuße verurteilt werden. – Länge 18 sec

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Diese Erfahrung musste auch ein Biker in Hessen machen.

O-Ton: Das Motorrad war extrem laut, obwohl es keine technischen Mängel aufgewiesen hat. Und deswegen hat das Amtsgericht eine Geldbuße von 100 Euro verhängt. – Länge 10 sec.

Der Mann war von der Polizei gestoppt worden, nachdem er durch unnötigen Lärm aufgefallen war. Die Beamten überprüften alles – technische Mängel gab es nicht. Und vor Gericht wurde deutlich, dass die Lautstärke auch ohne technische Messung, etwa durch Zeugenaussagen, festgestellt werden kann. Bettina Bachmann:

O-Ton: Auch wenn Sie das technisch sauber machen, wenn es voll funktionsfähig und sicher ist, können Sie bei unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße belegt werden. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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