Gute Musik ist das A und O einer jeden Silvesterparty. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass für öffentlich-gespielte Musikstücke in der Regel eine Nutzungsgebühr anfällt. Zahlt man diese nicht, begeht man eine Straftat – rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um Diebstahl.
Bei privaten Feiern muss man nicht zahlen, aber ab welcher Größe ist die Party nicht mehr privat?
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Also die private Feier – wo wird die eigentlich definiert? Es gibt so eine kleine Definition im Recht, die besagt: Naja, wenn alle Gäste den Gastgeber ungefähr kennen können oder ein privates Verhältnis zu ihm haben können, dann ist es auf jeden Fall privat. Wenn ich aber bei Facebook sage: Ich mache hier ein Riesenparty und öffne diesen Raum, dann ist es eine öffentliche Party und dann muss ich für die Mucke bezahlen. – Länge 23 sec.
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