Ein Scheidungsbeschluss ist auch dann wirksam, wenn dort ein falsches Hochzeitsdatum steht. So entschied das Oberlandesgericht Celle. Das Standesamt wollte wegen der unterschiedlichen Angaben die Scheidung nicht ins Eheregister eintragen.
Zuvor hatte die Ex-Frau noch beim Amtsgericht eine Berichtigung erreichen, was das Gericht jedoch ablehnte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Geschieden ist geschieden! Und wenn das Hochzeitsdatum mal falsch drin war, bleibt die Scheidung trotzdem rechtskräftig. Und wenn das Standesamt sagt, wir können die Scheidung nicht eintragen, weil da ein falsches Hochzeitsdatum ist, dann muss man nicht zu Gericht gegen und sagen „mach das Urteil anders“, sondern da muss man sich direkt gegen das Standesamt wenden. – Länge 17 sec.
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