O-Ton: Schadensersatz nach Verwendung von Fotos eines Ex-Mitarbeiters

Die unerlaubte Verwendung von Fotos und Videos eines früheren Arbeitnehmers verletzt diesen in seinem Persönlichkeitsrecht. So entschied das Landesarbeitsgericht Stuttgart und sprach dem Mann eine Entschädigung von 10.000 Euro zu. Das Unternehmen hatte Aufnahmen von ihm nach Ausscheiden aus dem Betrieb für Werbung genutzt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Arbeitgeber darf nicht einfach Aufnahmen von früheren Mitarbeitern verwenden, ohne dass sie einwilligen. Auch dann, wenn sie ursprünglich damals, als sie noch für die Firma gearbeitet hatten, eingewilligt hatten, heißt das nicht, dass das für immer gilt. Auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen längst verlassen hat. – Länge 16 sec.

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