Die Eigentümer eines Hauses haften auch dann für den Brandschaden am Nachbarhaus, wenn sie den Brand nicht verschuldet haben. So entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall, der sich nach einem Grillfest ereignet hatte. Das Feuer war entweder durch eine defekte Stromleitung, durch Grillkohle oder Funkenflug entstanden – genau ließ sich das nicht klären. Zahlen mussten aber die Veranstalter des Grillfestes.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es kommt nicht so sehr darauf an, ob ich selber ein Streichholz angezündet habe oder Grillkohle und es dann unmittelbar brennt. Ich bin einfach dafür verantwortlich, wenn von meinem Grundstück aus ein Feuer auf ein anderes Grundstück übergreift. – Länge 16 sec.
Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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