Wer nach einem leichten Verkehrsunfall den Unfallgegner zu Fuß verfolgt und dabei stürzt, kann vom Unfallgegner nicht in jedem Fall Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. In dem Fall des Amtsgerichts Bremen war ein Auto von einem Bus berührt worden.
Die Busfahrerin bemerkte es nicht, der Autofahrer rannte ihr hinterher, fiel hin und lädierte sich das Kreuzband. Schmerzensgeld bekam er nicht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das wurde ihm nicht gewährt, weil es ja ausreichend gewesen wäre, wenn er sich das Kennzeichen des Busses notiert hätte und dann zum Busunternehmen gegangen wäre. Die Verfolgung hätte auch so stattfinden können – ohne dass er persönlich die Jagd auf die Busfahrerin aufnimmt. – Länge 19 sec.
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