O-Ton: Kind einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft hat Unterhaltsanspruch

Entscheiden sich zwei Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft über eine Samenspende ein gemeinsames Kind zu haben, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Trennt sich das Paar, muss die Ex-Partnerin der biologischen Mutter Unterhalt zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn jemand wie ein Elternteil auftreten will und die gemeinsame Kindesplanung so konkret abläuft, dann will man auch als Elternteil für ein eigenes Kind einstehen und deshalb trifft einen dann auch die Pflicht, Kindesunterhalt zu zahlen. – Länge 15 sec.

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