O-Ton: Kinder müssen zahlen

 Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, dass für Gesprächsstoff sorgen könnte: Demnach müssen Kinder auch dann die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen, wenn es schon lange keinen Kontakt mehr gab. Dazu Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

In dem Fall wollte die Stadt Bremen von einem Mann 9000 Euro Heimkosten für den vor zwei Jahren gestorbenen Vater haben. Der Sohn wollte jedoch nicht zahlen, da der Vater den den Kontakt seit mehr als 40 Jahren abgebrochen hatte.

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