Wird der Computer zerstört oder beschädigt, kann der Geschädigte Ersatz des Gerätes und der verlorenen Daten verlangen. Allerdings: Ein bisschen Mithilfe wollen die Gericht meist auch sehen – der geschädigte Nutzer sollte eine Sicherungskopie seiner Daten haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.:
O-Ton: Echte Chancen auf Schadensersatz hat man eigentlich nur – egal, ob private oder dienstliche Daten betroffen sind – wenn man Sicherungskopien seiner Daten anfertigt. Dann wird in der Regel auch kein Mitverschulden, keine Nachlässigkeit beim Datenumgang angenommen. Diese könnten nämlich sonst die Ansprüche senken. Also, machen Sie eine Sicherungskopie, dann kriegen Sie in jedem Fall den Aufwand ersetzt, diese Sicherungskopie auf den Rechner zu spielen. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
Kollegengespräch: Computer wird beschädigt – Schadensersatz auch für verlorene Daten
Wird der Computer zerstört oder beschädigt, kann der Geschädigte Ersatz des Gerätes und der verlorenen Daten verlangen. Wer fremde Datenträger wie Laptops, Computer aber auch Smartphones oder externe Festplatten beschädigt, muss dem Eigentümer den Wert des Datenträgers und der verloren gegangen Daten ersetzen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Ist Schadensersatz eigentlich grundsätzlich?
2. Wie ist denn der Wert von privaten Daten?
3. Und wie verhält es sich bei privaten Fotos – beispielsweise aus dem Urlaub?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.