O-Ton + Kollegengespräch: Die DSGVO kommt

Am 25. Mai bricht in Europa ein neues Zeitalter an – die DSGVO, die Europäische Datenschutzgrundverordnung, tritt in Kraft.

Sie gilt für alle Unternehmen und Selbständigen, die beispielsweise eine Website betreiben oder eine entsprechende Erklärung auf der Internetpräsenz veröffentlicht haben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Auch jedes kleinere Unternehmen muss sich darüber Gedanken machen. Es reicht, dass man eine Website betreibt, es reicht, dass eine Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlicht ist, dass man personenbezogene Daten erfasst. Oder, dass man vielleicht einen Newsletter verschickt. Oder dass man Google Analytics nutzt. Auch da gilt schon die Datenschutzgrundverordnung. Es trifft also ebenso Kanzleien wie einen Handwerksbetrieb, also auch auf der Ebene dass muss beachtet werden. – Länge 23 sec

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Die DSGVO kommt

Am 25. Mai bricht in Europa ein neues Zeitalter an – die DSGVO, die Europäische Datenschutzgrundverordnung, tritt in Kraft. Sie gilt für alle Unternehmen und Selbständigen, die beispielsweise eine Website betreiben oder eine entsprechende Erklärung auf der Internetpräsenz veröffentlicht haben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wer ist genau von der Änderung betroffen?
2. Wie gehe ich vor, wenn ich möchte, dass meine Daten gelöscht werden?
3. Und was muss ich machen, wenn ein Unternehmen außerhalb der EU betroffen ist?

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de

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