Türsteher entscheiden über Wohl und Wehe eines jeden Clubbesuchers. Die Auswahl, wer Zutritt erhält und wer nach Hause muss, erscheint oft willkürlich. Rechtsfrei bewegen sich die Damen und Herren an den Türen allerdings nicht. Sie dürfen Leute wegen ihres Alters abweisen, wenn Gäste aggressiv oder betrunken sind oder auch mit der Begründung: „Der Laden ist voll“.
Wenn Gäste aber das Gefühl haben, der Türsteher handelt willkürlich – dann können sie sich wehren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :
O-Ton: Zunächst sollte ich schauen, dass ich Zeugen habe. Wenn jemand wegen seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner Hautfarbe abgewiesen wird – dann habe ich die Möglichkeit, tatsächlich dagegen vorzugehen. Wenn also einer jungen Frau mit dunkler Hautfarbe gesagt wird, „Du darfst hier nicht rein, der Club ist voll“ – danach werden aber noch Leute reingelassen, dann sollte ich mir ein paar Zeugen suchen, um das auch beweisen zu können. – Länge 25 sec
Dann kann Schmerzensgeld sowie eine Unterlassung gefordert werden – Gerichte haben Betroffenen bislang Beträge bis 900 Euro zugesprochen.
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Kollegengespräch: Wann Türsteher Clubbesucher abweisen dürfen
Türsteher entscheiden über Wohl und Wehe eines jeden Clubbesuchers. Die Auswahl, wer Zutritt erhält und wer nach Hause muss, erscheint oft willkürlich. Rechtsfrei bewegen sich die Damen und Herren an den Türen allerdings nicht. Sie dürfen Leute wegen ihres Alters abweisen, wenn Gäste aggressiv oder betrunken sind oder auch mit der Begründung: „Der Laden ist voll“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kann ein Türsteher sagen, Du passt nicht ins Konzept des Clubs – Du darfst hier nicht rein?
2. Das Antidiskrimnierungsgesetz regelt vieles. Hilft es mir auch, wenn der Türsteher Männern den Eintritt verweigert und nur Damen einlässt?
3. Und wenn ich das Gefühl habe, der Türsteher handelt willkürlich – was mache ich dann?
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