O-Ton: Müssen Kinder den Radweg nutzen?

Autofahrer schimpfen, fluchen und ärgern sich häufig, wenn wieder einmal Radfahrer die Fahrbahn nutzen – anstatt den danebenliegenden Radweg. Er muss aber nur benutzt werden, wenn ein blaues Schild mit dem Rad drauf die Radler dazu zwingt, sonst nicht. Geregelt wird dies in Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung. Und wo fahren Kinder? Bürgersteig, Straße oder Radweg?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Kinder unter acht Jahren müssen den Bürgersteig benutzen. Kinder unter zehn können den Bürgersteig benutzen. Tatsächlich ist es bisher so, dass die Eltern kein Anspruch und kein Recht haben, ihre radelnden Kinder auf dem Gehweg zu begleiten. Also: Rechtsirrtum – man darf gar nicht per sé, es wird nur meistens nicht geahndet. – Länge 22sec

Das Verkehrsministerium will künftig die Regelung ändern, dann dürfen Eltern auch offiziell ihre radelnden Sprößlinge im entsprechenden Alter auf dem Gehweg auch mit dem Rad begleiten.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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