Krankhafte Fettleibigkeit ist kein Kündigungsgrund. Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit voll ausüben, darf der Arbeitgeber ihn nicht entlassen.
Der betroffene Mitarbeiter kann sich in den Job einklagen, Anspruch auf Entschädigung wegen der Kündigung hat er jedoch nicht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat JA und NEIN gesagt. JA die Kündigung ist rechtswidrig, der Mann muss weiter beschäftigt werden, der Gartenbaubetrieb konnte gar nicht nachweisen, dass er seine Arbeit nicht tun konnte. Er konnte Rasen mähen und ähnliche Dinge tun. Dass er vielleicht ein bisschen behäbiger in den Bewegungsabläufen war, reicht eben nicht. Man darf nicht vergessen, es handelte sich hier um eine Krankheit. – Länge 22 sec.
Aber eben nich um eine Behinderung, daher bekommt er nach der Kündigung keine Entschädigung. Mehr unter anwaltauskunft.de.
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