Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Aber wenn Fußgänger besonders leichtsinnig über eine Strasse mit viel Verkehr laufen – und es dort keinen Überweg gibt, dann haftet der Fußgänger allein.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Da tritt sogar die Betriebsgefahr des Kfz zurück. Der Fußgänger muss 100 Prozent für den Schaden aufkommen. Das ist sehr selten, weil normalerweise – wenn man das Fahrzeug und den Fußgänger gegeneinander stellt – beim Auto die Gefährdungsgefahr immer bei weitem überwiegt. Aber bei so grobem Leichtsinn muss dann der Fußgänger ganz alleine haften. – Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de
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