O-Ton + Magazin: Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto

 Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es sollten die charakteristischen Merkmale, die Sie aufweisen, auch abgebildet sein. Das wird schwierig, wenn Sie im Sommer Auto fahren und eine riesengroße Sonnenbrille aufhaben. Möglicherweise Ihre Hände hinter der Armatur haben und den Sonnenblendschutz nach unten geklappt haben. Dann kann es äußerst schwierig sein, Sie zu identifizieren. Wenn es Zweifel am Bild gibt, dann muss der Richter detailliert begründen, warum er aufgrund des nicht ganz klaren Tatfotos zu der Auffassung gelangt ist, dass Sie der Fahrer sind. – Länge 34 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto

Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Oder der Fahrer hat Glück – wie in diesem Fall, der durch mehrere Instanzen ging.

Beitrag:

Wenn es klick macht:

O-Ton: SFX

ist es eigentlich schon geschehen. Sollte man meinen!

O-Ton: Das Foto muss geeignet sein, Sie als Fahrer oder Fahrerin zu identifizieren. Und zwar eigentlich zweifelsfrei zu identifizieren. – Länge 8 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es sollten die charakteristischen Merkmale, die Sie aufweisen, auch abgebildet sein. Das wird schwierig, wenn Sie im Sommer Auto fahren und eine riesengroße Sonnenbrille aufhaben. Möglicherweise Ihre Hände hinter der Armatur haben und den Sonnenblendschutz nach unten geklappt haben. Dann kann es äußerst schwierig sein, Sie zu identifizieren. – Länge 20 sec.

Und genau so erging es einer Autofahrerin, die wegen ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden war. Das Bild stammte aus einer Videoüberwachungsanlage – die Frau war aber nur schwer darauf zu erkennen.

O-Ton: Wenn es Zweifel am Bild gibt, dann muss der Richter detailliert begründen, warum er aufgrund des nicht ganz klaren Tatfotos zu der Auffassung gelangt ist, dass Sie der Fahrer sind. – Länge 14 sec.

In dem Fall war das durch Sonnenbrille, Armaturenbrett und Lenkrad eben nicht möglich – die Frau ging bis vor das Oberlandesgericht. Dort wurde das Urteil wieder aufgehoben. Der Richter des Amtsgerichts, so die höhere Instanz, hätte genau beschreiben müssen, wie er die Frau hinterm Lenkrad identifiziert habe. Darum muss das Amtsgericht jetzt erneut entscheiden. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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