In den warmen Monaten verlegen viele Menschen ihre Freizeit nach draußen. Allerdings müssen sie auch im Garten oder auf dem Balkon die Nachtruhe einhalten. In den einzelnen Bundesländern und Gemeinden können unterschiedliche Zeiten gelten, die aber meist zwischen 22 Uhr am Abend und 6 oder 7 Uhr morgens liegen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Verstoß gegen die örtlichen – wirklich, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – Emissionsschutzbestimmungen. Die regeln nämlich auch, welche Lautstärke von jemandem ausgehen darf. Von einem Betrieb, von einer Maschine, aber auch von einem Menschen. Und dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Gastgeber einer zu lauten Party muss unter Umständen auch ein Bußgeld bezahlen. – Länge 20 sec.
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