An einer Ladestation für Elektroautos dürfen nur diese Autos parken. Voraussetzung ist, dass es dort ein Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ gibt. So entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Autofahrers, der sich gegen ein Knöllchen wehrte – das entsprechende Schild sei ohne Rechtsgrundlage.
Er musste trotzdem zahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist ganz interessant, dass das Gericht das so entschieden hat. Denn eigentlich gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Aber offensichtlich ist es so: E-Mobilität ist gewünscht und wird daher auch unterstützt. – Länge 11 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de
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