O-Ton + Magazin: Kein Schmerzensgeld nach Unfall mit Güterzug

 Einem Autofahrer, der trotz eines herannahenden Güterzuges mit seinem Fahrzeug die Gleise überquert, steht kein Schmerzensgeld zu. Schließlich hat er den Schaden überwiegend selbst verursacht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

In dem Fall war ein Mann mit seinem Transporter an dem unbeschrankten Bahnübergang mit einem Güterzug kollidiert und forderte danach ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er hat nichts bekommen. Hier hat das Gericht gesagt: Das Fehlverhalten des Fahrers ist so schwerwiegend, dass er noch unbedingt da rüberhuschen wollten, dass alles zurücktritt. Auch die sogenannte Betriebsgefahr des Zuges tritt da zurück. Zwar ist der Zug gefährlich, aber in dem Moment hat der Autofahrer sich einfach gefährlicher verhalten und deshalb hat er auch keinen Anspruch gegen den Zugführer oder die Bahngesellschaft. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kein Schmerzensgeld nach Unfall mit Güterzug

Einem Autofahrer, der trotz eines herannahenden Güterzuges mit seinem Fahrzeug die Gleise überquert, steht kein Schmerzensgeld zu. Schließlich hat er den Schaden überwiegend selbst verursacht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war ein tragischer Unfall:

O-Ton: SFX

Mit einem Transporter wollte ein Mann den unbeschrankten Bahnübergang überqueren. Prompt kollidierte er mit einem Güterzug, wurde mitgeschleift und überlebte schwer verletzt. Er forderte danach ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er hat nichts bekommen. Hier hat das Gericht gesagt: Das Fehlverhalten des Fahrers ist so schwerwiegend, dass er noch unbedingt da rüberhuschen wollten, dass alles zurücktritt. Auch die sogenannte Betriebsgefahr des Zuges tritt da zurück. Zwar ist der Zug gefährlich, aber in dem Moment hat der Autofahrer sich einfach gefährlicher verhalten und deshalb hat er auch keinen Anspruch gegen den Zugführer oder die Bahngesellschaft. – Länge 26 sec.

Angesichts der Schwere des Unfalls und der Folgen warnt Swen Walentowski daher:

O-Ton: Es gibt immer wieder Fußgänger und Radfahrer, die auch immer wieder mal schnell versuchen, auch bei so halben Schranken drumherum zu ziehen und sich dann wundern, dass der Zug schneller kommt als man denkt. Also gerade wenn ich die Strecke nicht einsehen kann, dann bleibe ich einfach stehen. Man sollte einen Bahnübergang wirklich ernst nehmen, selbst wenn da nur zweimal am Tag ein Zug kommt, dass kann ja gerade der Fall sein, wenn ich drüber will. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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