O-Ton: Samenspende: Wann muss Mutter Identität des Vaters preisgeben?

Bei einer privaten Samenspende können die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbaren. Wenn aber die alleinerziehende Mutter später Anspruch auf staatliche Leistungen erhebt, dann muss sie unter Umständen den Namen des Vaters nennen. Denn das Jobcenter könnte ihn zu Unterhaltszahlungen heranziehen.

Tut sie das nicht, droht der Frau eine Kürzung der Leistungen. Zu Recht, wie das Sozialgericht Gießen entschied.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer Elternteil eines Kindes ist, egal wie er diesem Kind gegenüber verpflichtet – es gibt eventuell Erbschaftsansprüche und genauso einen Unterhaltsanspruch – und wenn die Mutter mit dem Samenspender jetzt vereinbart haben: Du musst nix zahlen. Und wenn die vereinbart haben, neeee, Du bleibst anonym, dann kann das Job Center sagen: Aha, Du nennst uns den Vater nicht, der eigentlich das Geld zahlen müsste. Aber wir sollen wir das jetzt zahlen? Dann können die sagen: Pustekuchen, wir ziehen dir das jetzt ab. – Länge 25 sec

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