O-Ton: Tot in der Sauna – kein Schmerzensgeld für Angehörige

 Wer haftet, wenn der Besucher die Sauna nicht verträgt? Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss der Besitzer der Sauna kein Schmerzensgeld zahlen. In dem Fall hatte eine ältere Dame einen Schwächeanfall erlitten, an deren Folgen sie verstarb. Die Hinterbliebenen wollten nun Schmerzensgeld. Begründung: Wenn in der Sauna häufiger kontrolliert worden wäre, wäre die Rentnerin eher entdeckt worden – und noch am Leben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Zur Vermeidung von Unfällen ist der Saunabetreiber nicht verpflichtet, in ganz engen Abständen zu kontrollieren. Es sei schließlich die Erwartungshaltung der Gäste, die Sauna in Ruhe und ohne störende Einflüsse besuchen zu können, also auch nicht ständig kontrolliert zu werden. Im Übrigen seien die körperlichen Belastungen eines Saunabesuches allgemein bekannt und die Nutzer müssten sich auch darauf einstellen. – Länge 26 sec.

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