Auch erwachsene Kinder können unter Umständen von ihren Eltern noch Unterhalt bekommen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied so im Fall einer 25jährigen. Sie hatte ein Studium abgebrochen und danach ein neues Fach in Angriff genommen.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wenn man also nach wenigen Semestern ein Studium abbricht, sich dann versucht und sich neu orientiert und dann wieder ernsthaft ein Studium aufnimmt – dann gehört das noch zur Erstausbildung. Erstausbildung heißt also nicht, Du hast das angefangen zu studieren, wenn Du damit aufhörst – egal wie, ab Du es abschließt oder abbrichst – das heißt nicht, dass danach alles vorbei ist. Vorbei gewesen wäre es, wenn sie das Studium wirklich beendet hätte mit einem erfolgreichen Abschluss und danach etwas Neues studiert. Danach wäre es keine Erstausbildung mehr. – Länge 27 sec.
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