Fernreisebusse haben Konjunktur. Die Halter haben dafür zu sorgen, dass sich die Reisenden nicht verletzen, so muss das Ein- und Aussteigen ohne Probleme möglich sein. Stürzt ein Fahrgast aber dabei, kann Schadensersatz ausgeschlossen sein, entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Geklagt hatte eine Frau, die beim Einsteigen eine Risswunde erlitten hatte und nun Schmerzensgeld verlangte. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das hat sie nicht bekommen, es handelt sich beim Bus um einen Standardbus, wo alle Sicherheitsvorkehrungen vom Hersteller schon eingebaut waren. Da konnte der Busunternehmer nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Frau gestolpert ist. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie aufgrund eigenen Fehlverhaltens gestolpert ist. – Länge 20 sec.
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