O-Ton: Wegen Nässe im Supermarkt gestürzt – Einkaufsmarkt muss zahlen

In Supermärkten sind die Betreiber verpflichtet, Kunden vor Schaden zu bewahren. Sie trifft die Verkehrssicherungspflicht. Hat man also einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn man im Supermarkt auf feuchten Boden stürzt? Ja, dies hat das Landgericht Coburg entschieden.

In dem Fall war eine Frau dort gestürzt, wo kurze Zeit vorher ein Supermarktmitarbeiter den Boden dort mit einer Reinigungsmaschine gesäubert hatte. Das Gericht forderte dazu ein Gutachten an.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Okay, wenn das so ist, dann ist die Rutschgefahr erhöht und dann darf der Supermarktbetreiber die Kunden mit diesem Risiko auch nicht allein lassen. Es schrieb dem Supermarktbetreiber ins Stammbuch, also erstens kannst du vielleicht auch reinigen, wenn der Markt geschlossen ist. Wenn das nicht möglich ist, kann man das so einteilen, dass ein bestimmter Bereich gesperrt wird. Oder aber man stellt Warnschilder auf. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )