Regelmäßig landen vor Gericht die Fälle, bei denen es darum geht, ob ein Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht. Oft geht es dabei um die Grundsätze der betrieblichen Übung. In dem Fall war ein Mann 20 Jahre als Zimmermann beschäftigt und schied dann aus der Firma aus.
Über einige Jahre zuvor wurde mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Der Kläger erhielt das letzte Weihnachtsgeld nicht und machte für seine letzten acht Monate Betriebszugehörigkeit ein anteiliges 13. Monatsgehalt geltend und bekam Recht vor dem Arbeitsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Zum Glück ist ja jedes Gehalt durch zwölf teilbar. Also habe ich nur acht von zwölf Monaten gearbeitet, bekomme ich nur acht Zwöfltel des Geldes, wenn es ein Weihnachtsgeld gibt. Und die betriebliche Übung oder der Tarifvertrag sagt, ich habe Anspruch darauf. Scheide ich während des Jahres aus, dann kann ich das geltend machen. Manchmal muss ich auch ein halbes Jahr gearbeitet haben, diese Regelungen finden sich in manchen Tarifverträgen. – Länge 23 sec
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