Gemeinden müssen dafür sorgen, dass auf Parkplätzen keine Hindernisse stehen. Das verlangt die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Sonst kann es sein, dass die Stadt für eventuelle Schäden zahlen muss.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über einen Fall des Landgerichts Köln:
O-Ton: Eine Frau parkte ihren Pkw nach Einbruch der Dunkelheit auf einem Seitenstreifen. Dort befand sich ein Baumstumpf, der ungefähr 20 bis 25 Zentimeter hoch war und die Klägerin fuhr auf den Baumstumpf und der Wagen wurde dabei beschädigt. – Länge 15 sec.
Die Hälfte des Schadens von über 3.000 Euro musste die Stadt zahlen. Die andere Hälfte musste die Frau selbst übernehmen, weil sie nicht langsam genug auf den Parkplatz fuhr.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Baumstumpf auf dem Parkplatz – Schadensersatz von der Stadt
Gemeinden müssen dafür sorgen, dass auf Parkplätzen keine Hindernisse stehen. Das verlangt die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Sonst kann es sein, dass die Stadt für eventuelle Schäden zahlen muss. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Den Kommunen obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie müssen ihre öffentlichen Flächen kontrollieren und Hindernisse, die zu Schäden führen können, beseitigen. – Länge 10 sec.
..erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall zu entscheiden.
O-Ton: Eine Frau parkte ihren Pkw nach Einbruch der Dunkelheit auf einem Seitenstreifen. Dort befand sich ein Baumstumpf, der ungefähr 20 bis 25 Zentimeter hoch war und die Klägerin fuhr auf den Baumstumpf und der Wagen wurde dabei beschädigt. – Länge 15 sec.
Der Schaden – über 3.000 Euro. Das Landgericht sprach ihr die Hälfte der Summe als Schadensersatz zu, die Stadt musste zahlen. Allerdings, so Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Kommune hätte den Baumstumpf beseitigen müssen, weil das ein Hindernis war. Andererseits trifft die Frau ein Mitverschulden von 50 Prozent, da sie in der Dunkelheit sich langsam hätte an den Parkplatz herantasten müssen, sie durfte da nicht so ganz schnell fahren, um einzuparken. – Länge 17 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
Absage.