Nachkommen von Erblassern können auf ihren Erbteil verzichten. Gründe dafür gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man hat aber die Möglichkeit, in einem notariellen Vertrag die möglichkeit ausdrücklich zu erklären, dass der Verzicht sich nur auf auf sich selbst bezieht und nicht auf die Nachkommen. Also hätte die Mutter in diesem Fall erklärt, ich verzichte auf die 150.000 Euro, wenn ich meine Mutter überlebe. Sollte ich aber vorversterben, kann ich ja erklären, dieser Erbverzicht gilt aber nicht für meine Nachkommen – dann wäre hier die Enkelin Erbin geworden. – Länge 29 sec.
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