Stiefkinder sind alle Kinder, die ein Partner mit in eine Beziehung bringt. Dabei ist es unerheblich, ob die Partner verheiratet sind oder nicht. Stiefkinder fallen nicht unter das gesetzliche Erbrecht, da dieses auf der Blutsverwandtschaft basiert. Welche Auswirkungen hat das auf das Erbe?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Zivilrecht ist sehr alt und deshalb kennt man die Patchwork-Familie nicht im Zivilrecht. Stiefkinder sind nämlich vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen. Sollen die Stiefkinder erben, muss man ein Vorsorge treffen – beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbschaftsvertrag. – Länge 18 sec.
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