26Nov/10

O-Ton + Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Die Schlagzeilen, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen täglich zu lesen sind, sind selten positiv. Da ist von „Gefahr für Patienten“ die Rede, der Tod lauert angeblich im Krankenhaus und „Krankenkassen sehen höhere Belastungen für Versicherte“. Wie kommt man raus aus dem Dilemma?

Text:

Der Begriff Hochnutzer ist wohl einer der weniger Begriffe, die es in Wikipedia noch nicht gibt. Sicher wird dies aber bald der Fall sein. Denn unter Hochnutzern verstehen Krankenkassen die Patienten, die durch ihre Leiden hohe Kosten hervor rufen. Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Gewaltige Kosten, meist hervorgerufen durch Herzkreislauf-Krankheiten oder Depressionen. Davon sind nicht nur ältere Menschen betroffen:

O-Ton:

Unterm Strich – so die Forderung – muss die Betreuung der Patienten besser werden. Beispiel: Chronische Schmerzen können beim Spezialisten besser behandelt werden als beim Hausarzt. Dafür aber muss es genügend Experten geben. Ihre Zahl ist dagegen in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben, die der Patienten wächst ständig. Ingo Kailuweit:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

26Nov/10

Personal: Investition in die Zukunft

„Wir suchen alle die Weltmeister und dabei brauchen wir alle auch die, die die normale Arbeit tätigen.“ Beispielsweise seien Facharbeiter auf bestimmte Dinge qualifiziert, aber sie müssten nicht zugleich „noch zehn andere Dinge“ abdecken.

Zudem haben die deutschen Unternehmen über zu lange Zeit hinweg versäumt, vorhandene Arbeitskräfte ausreichend weiterzubilden, monierte Galonska. Viele Betriebe müssten sich auch rechtzeitig fragen: „Kann ich entsprechende Fachkräfte nicht doch selbst ausbilden, eventuell im Verbund mit anderen?“

Kleine Unternehmen sollten sich nach Meinung des Managers vor allem rechtzeitig sich mit den Zielgruppen in Verbindung zu setzten, in denen geeignete Mitarbeiter zu finden seien. Dies sei an Universitäten oder Schulen mit entsprechenden Schwerpunkten machbar.

26Nov/10

Datenschutz im Unternehmen

Wenn beispielsweise der Wirtschaftsprüfer vom Finanzamt elektronisch verarbeitete Daten sehen möchte, sollte man ihm schon aus eigenem Interesse ausschließlich die Daten zukommen lassen, die er sehen möchte. Dazu gehört eine entsprechende Vorsortierung, damit sich in den Buchhaltungsbelegen nicht unnötige Auskünfte wie Krankmeldungen o.ä. befinden.

Ebenfalls in den Bereich Datenschutz fällt, wenn Mitarbeiter privat im Internet surfen dürfen. Bei privaten Mails vom Arbeitsplatz wird das Unternehmen zugleich zum Telekommunikationsanbieter und unterliegen damit dem Fernmeldegeheimnis. Die Mails der Mitarbeiter sind dann für den Chef tabu: „Am besten schreiben Sie gleich in den Arbeitsvertrag, dass privates Mailen und Surfen verboten ist“, rät Rechtsanwalt Andreas Göbel. „Dann kann keine betriebliche Übung entstehen – wenn Sie regelmäßige Kontrollen durchführen und erwischte Mitarbeiter abmahnen.“

26Nov/10

Offene Forderungen eintreiben: Zeitnah und unmissverständlich

Um seinen Forderungen in solchen Fällen Nachdruck zu verleihen, sollte eine Mahnung verschickt werden. Sie ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Das Schreiben muss auch nicht ausdrücklich als „Mahnung“ überschrieben sein. Es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Gläubiger nun dringend sein Geld bekommen möchte. Auch eine so genannte „Zahlungserinnerung“ kann als das gesetzlich erforderliche Mahnschreiben angesehen werden.

Grundsätzlich genügt ein einziges Schreiben. Es kann sogar in einer Rechnung zugleich eine wirksame Mahnung enthalten sein, wenn sie den Zusatz enthält: „Wir bitten um sofortige Zahlung.“ Ein Mahnschreiben sollte ferner Datum und Nummer der Rechnung bzw. des Lieferscheins sowie das Fälligkeitsdatum benennen.

Sollte ein Mahnverfahren notwendig werden, kann dies jeder beim Amtsgericht, ohne Anwalt, einleiten. Dabei überprüft das Gericht nicht, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Wenn der Schuldner auf die Zustellung des Mahnbescheids nicht reagiert, kommt vier Wochen später der Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung.

25Nov/10

O-Ton: Winterreifenpflicht kommt

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Regelung in Österreich:

 

O-Ton:

Weitere Informationen dazu und zu Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es hier unter  davblog.de.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.