19Nov/10

O-Ton + Magazin: Keine Vollstreckung von österreichischem Bußgeldbescheid

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, mit dem Fall:

O-Ton: Wir kennen eben in Deutschland keine Halterhaftung. Sondern es muss immer nachgewiesen werden, wer Fahrer war. In Deutschland würden wir dies bei mehrmaligen Verstößen ja so lösen, dass er ein Fahrtenbuch führen müsste. Also es ist nicht möglich, dass man sagt: “Ich bin nicht gefahren”. Und deswegen sei man dann nicht verpflichtet, das Bußgeld zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de kann man den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Magazin: Keine Vollstreckung eines österreichischen Bußgeldbescheides

Eine deutsche Behörde muss ein österreichisches Bußgeld nicht zwingend vollstrecken, wenn der Fahrzeughalter keine Angaben zu der Person machen will, die zum Tatzeitpunkt das Auto gefahren hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg.

Beitrag:

Parkplätze sind weltweit knapp. Da macht die österreichische Hauptstadt keine Ausnahme. Und weil sie knapp sind, wird in privaten Parkhäusern wie auf öffentlichen Straßen Geld fürs Parken verlangt. Auch das ist in Wien so. Nur bei den Konsequenzen kann es Unterschiede geben – Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, mit dem Fall:

O-Ton: Ein deutsches Auto wurde mehrfach in einer gebührenpflichtigen Parkzone in Wien ordnungswidrig abgestellt. Der Aufforderung der österreichischen Behörde, den Fahrer des Autos zu nennen, kam der Halter nicht nach. Er berief sich auf das Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht. Weil er hätte sich ja selbst belasten können oder nahe Angehörige, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Und deswegen konnte der Bußgeldbescheid, der österreichische, nicht vollstreckt werden in Deutschland. – Länge 29 sec.

Es gibt zwar ein Amtshilfeabkommen mit Österreich. Allerdings wird die Amtshilfe nicht geleistet, wenn sie nach dem Recht des jeweils anderen Staates unzulässig ist. Punkt um!

O-Ton: SFX

Und das Finanzgericht Hamburg stärkte die Meinung des deutschen Falschparkers: Er musste nicht zahlen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wir kennen eben in Deutschland keine Halterhaftung. Sondern es muss immer nachgewiesen werden, wer Fahrer war. In Deutschland würden wir dies bei mehrmaligen Verstößen ja so lösen, dass er ein Fahrtenbuch führen müsste. Also es ist nicht möglich, dass man sagt: “Ich bin nicht gefahren”. Und deswegen sei man dann nicht verpflichtet, das Bußgeld zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de kann man den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Absage.

 

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17Nov/10

O-Ton: Verursacher einer Behinderung muss Abschleppkosten tragen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie musste zahlen, weil das Gericht zu Recht der Meinung war, dass es einem Sattelzugfahrer nicht zuzumuten ist, gefährliche Manöver vorzunehmen, nur weil ein anderes Auto dreist sich ins Halteverbot stellt und den Ausfahrenden behindert dabei. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

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17Nov/10

O-Ton: Motorradunfall – unaufmerksamer Fußgänger muss haften

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Weil allein schon der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Fußgänger nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt hat, als er die Straße überquerte. Er hätte nämlich, als er die Straße betritt, sich vergewissern können, dass keiner kommt und hätte auch in der Mitte der Straße noch einmal schauen müssen, ob keiner kommt. So hätte es dann auch nicht zu der Kollision kommen können, wenn er all diese Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Nov/10

Magazin: Browserspiele – Licht und Schatten

Beitrag:

Jeder kennt das – und wer es nicht kennt, sollte es zumindest mal ausprobieren: Ein kleines Spiel, direkt im Internetbrowser – um die Geschicklichkeit zu testen oder nur zur Entspannung:

O-Ton: Browserspiele haben den Vorteil, dass man keine sehr teure Hardware mitbringen muss. Man braucht keine teure Grafikkarte, nicht allzu viel RAM, keine großartig neue CPU und man kann es sehr schön auch zwischendurch spielen. – Länge 13 sec.

… meint Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab. Das macht aber nicht nur den Reiz aus – dadurch werden die Spiele auch für Cyber-Kriminelle interessant.

O-Ton: SFX

Dort, wo sich viele User tummeln, wittern sie das große Geld – häufig auch zu Recht:

O-Ton: Es wird zum Beispiel eine Flash-Schwachstelle attackiert, und diese kann sich weiter verbreiten auf die Rechner der Anwender. – Länge 5 sec

Darum der Tipp der Experten: Neben Antivirus-Software und Betriebssystem auch andere wichtige Programme aktuell halten: Flash und auch den Acrobat Reader beispielsweise.

O-Ton: SFX

Doch – vor dem Schaden klug sein heißt auch: Im Idealfall ein Browserspiel erkennen, dass Probleme bereiten kann. Das ist aber nicht so einfach, sagt Christian Funk:

O-Ton: Der Aufwand, der dahinter steckt von den Cyberkriminellen, der ist mittlerweile so groß, dass selbst versierte Anwender Probleme haben, dies zweifelsfrei festzustellen. – Länge 8 sec.

Deshalb sollte man auf den Seiten der großen Anbieter spielen, dort ist man im Zweifelsfall sicherer – wenn es der eigene Rechner, wie gehört, auch ist.

Absage.

 

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14Nov/10

Kollegengespräch: Die Schädlingsbilanz 2010

Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab. Er antwortet auf folgende Fragen:

1.    Wie fällt aus Sicht von Kaspersky Lab die Schädlingsbilanz 2010 aus?
2.    Wie sieht der Qualitätssprung bei den Trojanern aus?
3.    Wie kann ich mich schützen?

Mehr Informationen dazu unter www.kaspersky.de

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