06Nov/10

O-Ton-Paket: Recht im Herbst

Rechtsanwalt Swen Walentowski  von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wer haftet, wenn Äste oder Kastanien einen Schaden anrichten?
2. Spielt es eine Rolle, ob der Schaden durch Bäume auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Park verursacht wurde?
3. Wie verhält es sich, wenn Dachziegeln vom Dach fallen?
4. Wennso viel Laub auf dem Gehweg liegt und man ausrutscht – wer haftet dann?

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06Nov/10

Magazin: Kleinanleger hoffen auf Rückzahlung

Beitrag:

Alles begann vor einigen Jahren, da entschloss sich Joachim Grau Genussscheine zu kaufen und in sein Depot zu legen. Der Immobilienfinanzierer EuroHypo sollte es sein. Zunächst wurden jährlich Zinsen wie vereinbart gezahlt – seit dem letzten Jahr nicht mehr. Joachim Grau:

O-Ton:

Die EuroHypo gehört heute zur Commerzbank – doch die Zinsen bleiben weiter aus. Die Gründe sind vielschichtig und würden den Rahmen dieser kleinen Geschichte sprengen. Mittlerweile beschäftigt der Fall die Juristen. Dr. Malte Diesselhorst ist Berliner Landesvorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, sagt der Rückzahlungsanspruch besteht.:

O-Ton:

Im Klartext: Eigentlich müssten die fälligen Zahlungen geleistet werden. Joachim Grau:

O-Ton:

Warum wir diese kleine Geschichte gerade jetzt erzählt haben? Am Montag legt die Commerzbank ihre Zahlen vor – und da wird dieses Thema garantiert wieder eine Rolle spielen ….

 

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04Nov/10

O-Ton: Gemeinden können Weihnachtsmarkt nicht komplett privatisieren

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat zunächst gesagt: Na klar, kann eine Stadt und Kommune den Weihnachtsmarkt und andere Dinge privatisieren. Dann ging das Ganze aber zum Bundesverwaltungsgericht, die haben gesagt: Nee, nee, das geht nicht! Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, so dann das Bundesverwaltungsgericht, dass man nicht alle Entscheidungen komplett abgibt bei einer Privatisierung, sondern noch einen Einfluss behält – beispielsweise bei der Auswahl derjenigen, die an dem Weihnachtsmarkt auch teilhaben. – Länge 25 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Nov/10

O-Ton + Magazin: Lange Hosen kein Grund für geminderten Reisepreis

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben auch sehr viel Lebensweisheit besessen, sie haben auch gesagt: Wer nicht bereit sei, sich landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse zu Hause bleiben. Außerdem sei ihm keine geschäftsmäßige Kleidung vorgeschrieben gewesen, sondern lediglich eine lange Hose verlangt worden. Diese hat sicherlich jeder in seinem Urlaub dabei. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Lange Hosen kein Grund für geminderten Reisepreis

Wenn man im Urlaub zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose tragen muss, ist das noch lange keine Beeinträchtigung der Reise. Genau, Sie haben richtig gehört! Daher können die Betroffenen auch keine Reisepreisminderung vornehmen, entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Es hatte ein schöner Urlaub werden sollen. Unser Ehepaar, daheim schwer beschäftigt, buchte eine Pauschalreise mit Halbpension nach Heraklion. Preis: über 2.000 Euro.

O-Ton: SFX

Doch die Freude über den Urlaub währte nicht so lange. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Im Restaurant des Hotels wurde dem Mann beim Abendessen gesagt, er möge bitte eine lange Hose anziehen. Eine Zweidrittel-Hose reiche nicht aus. – Länge 7 sec.

Das passte unserem Urlauber überhaupt nicht. Er hatte einen entspannten Urlaub geplant – und dazu gehörten für ihn kurze Hosen!

O-Ton: SFX

Dadurch fühlte sich dieser ungerecht behandelt und bloßgestellt und verlangte 414,00 Euro zurück.

O-Ton: Begründet hat er es damit, dass über einen Kleiderzwang im Reisekatalog nichts zu lesen war. Man hätte ihn also aufklären müssen, dass ein Kleiderzwang besteht. – Länge 8 sec.

Ansonsten hätte das Paar den Urlaub auch nicht gebucht, denn im täglichen Leben müssten beiden „geschäftsmäßige Kleidung“ tragen. Gerade im Urlaub wollten es beide daher besonders leger. Die Klage des Ehepaars hatte aber trotzdem keinen Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben auch sehr viel Lebensweisheit besessen, sie haben auch gesagt: Wer nicht bereit sei, sich landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse zu Hause bleiben. Außerdem sei ihm keine geschäftsmäßige Kleidung vorgeschrieben gewesen, sondern lediglich eine lange Hose verlangt worden. Diese hat sicherlich jeder in seinem Urlaub dabei. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Länge 24 sec.

Oh doch! Hinzugefügt werden muss: Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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04Nov/10

O-Ton + Magazin: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Diese Pflicht hat er hier verletzt. Deshalb ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und deshalb ist es auch nicht unverhältnismäßig, dass er hier gekündigt wird. Sein Job, den er hat, hat auch Einfluss auf seine private Lebensgestaltung. Deshalb darf er auch nicht privat betrunken Auto fahren. – Länge 21 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Einem Berufskraftfahrer, der wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und deshalb seinen Job verloren hat, kann von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von zwölf Wochen auferlegt werden. Auf diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Der Fall war pikant. Ein Taxifahrer startete durch:

O-Ton: SFX

Und wurde prompt gestoppt!

O-Ton: SFX

Nach dem er die Polizeikelle gesehen hatte, rümpfte der Ordnungshüter die Nase über das, was er da roch! Das Ergebnis: Knapp 0,8 Promille – die Fahrerlaubnis war für zehn Monate futsch. Und die Kündigung folgte auf dem Fuße.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt er Arbeitslosengeld. Aber die haben gesagt: Du bist ja selbst mitverantwortlich dafür, dass Du den Job losgeworden bist. Du kriegst eine zwölfwöchige Sperrfrist. Anders als in den Fällen, in denen man selbst kündigt, da kriegt man ja gar kein Geld. Aber hier wurde ihm ja gekündigt, er war aber nicht unschuldig an der Kündigung – trotzdem Sperrfrist und eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. – Länge 24 sec.

Doch das wollte der Mann nicht hinnehmen. Wenn schon arbeitslos, dann wenigstens mit vollem Arbeitslosengeld. Aber: Die Klage des Mannes hatte keinen Erfolg.

O-Ton: Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Diese Pflicht hat er hier verletzt. Deshalb ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und deshalb ist es auch nicht unverhältnismäßig, dass er hier gekündigt wird. Sein Job, den er hat, hat auch Einfluss auf seine private Lebensgestaltung. Deshalb darf er auch nicht privat betrunken Auto fahren. – Länge 21 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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