04Mai/09

Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall besuchte der Kläger regelmäßig das Fitness-Studio des Beklagten. Als er einmal 90 Kilogramm zum Ziehen auf ein Rückenzuggerät auflegte, hielt dem das Stahlseil nicht stand: Es riss, die Gewichte krachten herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung, die Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt und er leidet unter Tinnitus und Schwindel. Daher verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Mit Erfolg: Die Richter befanden, dass den Beklagten wegen des hohen Verletzungsrisikos seiner Kunden auch hohe Sorgfaltsanforderungen treffen. Von ihm sei zu verlangen, dass er mit geschultem Blick in kurzen Intervallen seine Sportgeräte einer fachkundigen Überprüfung unterzieht oder, wenn er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich dazu fachkundiger Hilfe bedient. An dem betreffenden Stahlseil hätte er rechtzeitig mit bloßem Auge braunen Rost und den Bruch einzelner Drähte erkennen können und das Seil auswechseln müssen. Deshalb wurde er zu einer Schmerzensgeldzahlung von 4.000 Euro verurteilt und muss auch für die künftigen Schäden des Klägers aufkommen.

04Mai/09

Trotz Krise: Auto-Werbung fast konstant

Größter Einzelwerber war der Volkswagen-Konzern. Das Wolfsburger Unternehmen investierte bislang 2009 mit 52,8 Millionen Euro allein ein Achtel der gesamten Werbeausgaben der Fahrzeugindustrie. Rang zwei belegte Renault mit 45,5 Millionen Euro, gefolgt von Toyota und Opel.

Die Hersteller haben besonders stark die Abwrackprämie beworben und damit drastische Einbrüche bei den Werbeausgaben verhindert. Davon konnten in erster Linie die Radiosender profitieren, insgesamt gab es bei den Ausgaben für Hörfunkwerbung einen Anstieg um 35,6 Prozent auf 68 Millionen Euro. Verlierer waren hingegen die Kinos, die nur noch 400.000 Euro im ersten Quartal an Autowerbung einnehmen konnten.

Der Fahrzeugmarkt umfasst in der Nielsen-Statistik neben der Pkw-Industrie auch die Bereiche Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Reisemobile, Autohandel, Autozubehör und Reifenindustrie.

04Mai/09

Toyota-Deutschland will Marktanteil und Marge steigern

Im ersten Quartal dieses Jahres kam Toyota auf ein Neuzulassungsplus von 42,7 Prozent, die gesamte Branche dagegen nur auf 18 Prozent. „Es war klar, dass wir in diesem Jahr wieder durchstarten würden“, sagte Uyttenhoven mit Verweis auf sechs komplett neue Fahrzeuge und sechs Facelifts in diesem Jahr.
Toyota habe mit der Einführung des neuen iQ, des überarbeiteten Aygo und des Yaris die richtigen Modelle. „Das war doppeltes Glück, denn die kamen praktisch zeitgleich mit der Einführung der Abwrackprämie, und kleine Fahrzeuge sind jetzt gefragt wie nie“, betonte Uyttenhoven.  „Man kann sagen, dass in den letzten Monaten rund 50 Prozent unserer Verkäufe auf das Konto der Prämie gingen. Bei Yaris und Aygo war der Anteil noch deutlich höher.“
Im vergangenen Jahr hatte Toyota Deutschland ein Zulassungsminus von 27 Prozent verkraften müssen.

04Mai/09

E-Klasse Cabrio kommt später

Ursprünglich sollte der Wagen ab dem vierten Quartal 2009 gebaut werden. Entsprechend wird das Fahrzeug auch nicht auf der IAA im September, sondern erst auf dem Genfer Autosalon im nächsten März gezeigt. Eine der wichtigsten Innovationen in der offenen E-Klasse ist ein System, das die Luftverwirbelungen für alle vier Fahrzeuginsassen deutlich reduziert. Von Anfang an stehen alle neuen, direkteinspritzenden Vier-Zylinder-Benzin- und Dieselmotoren für die Cabrioversion zur Verfügung.
Der US-Start der E-Klasse-Limousine wird dagegen um zwei Monate auf Anfang Juni vorgezogen. In Deutschland ist der Wagen bereits seit Ende März zu haben.  

03Mai/09

O-Ton: Kunststofffenster und Denkmalschutz

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Voraussetzung für die vom Eigentümer gewünschte Genehmigung sei nämlich, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. D.h. hier waren es Holzfenster, die nachträglich eingebaut wurden, die erkennbar einen Fremdkörper darstellten. Deswegen darf er sie auch auswechseln. Anders wäre wahrscheinlich der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um die originalen Fenster gehandelt hätte. – Länge 20 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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