Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben: Schreibt man als Arbeitgeber Stellen geschlechtsspezifisch und nicht geschlechtsneutral aus, können Diskriminierte eine Entschädigung verlangen – in der Regel das Dreifache des möglichen Bruttomonatsgehalts. Wer nur eine „Sekretärin“ sucht, diskriminiert. Dies gilt auch, wenn die Bewerbung und Nachfragen über die Chat-Funktion bei eBay-Kleinanzeigen laufen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Weiter
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O-Ton: Diskriminiert das Gendersternchen bei Stellenausschreibung?
Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor, entschied das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Weiter
O-Ton: Entschädigung nach AGG wegen Stellenanzeige für „junges, hoch motiviertes Team“
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung auch bei Stellenanzeigen. Wird jemand diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Sind die Adjektive „jung“ und „hochmotiviert“ altersdiskriminierend? In der Tat! Wird das Arbeitsteam in einer Stellenanzeige als „junges, hoch motiviertes Team“ bezeichnet, liegt eine Altersdiskriminierung vor, entschied Landesarbeitsgericht Nürnberg. Weiter
O-Ton: Entschädigung wegen Altersdiskriminierung?
Wenn sich ein Rentner als Ausbilder im Hauswirtschaftsbereich bewirbt, sollte er auch die entsprechende Qualifikation haben. Das war nicht hundertprozentig der fall, zudem verlangte er ein Apartment in der Schulnähe. Weiter
O-Ton: Männer dürfen keine Gleichstellungsbeauftragten sein
Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können zulässig sein, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. In dem Fall ging es um den Job einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Lands Schleswig-Holstein. Der war nur auf Frauen beschränkt – in Ordnung, entschieden die Richter. Weiter